Dr. Manfred Hofmann
Geb. 1957 in Wien.
Studium der Rechtswissenschaften, Wirtschafts- und Planungsmathematik und Betriebswirtschaftslehre in Wien.
Notariatsprüfung am 6. 6. 1984 mit ausgezeichnetem Erfolg.
Von 1981 bis 2000 notarielle Praxis in verschiedenen Notariaten, u.a. beim Ehrenpräsidenten des österreichischen Notariates Prof. Dr. Kurt Wagner.
Ernennung zum Notar im Jahr 2000.
In seiner Freizeit malt Dr. Hofmann, viele seiner Arbeiten sind in der Kanzlei und auf dieser Homepage zu besichtigen.
Notariatskandidat: Dr. Philipp Wappel.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben. Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können außerdem genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile. Darüber hinaus bietet der Notar ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an. Er berücksichtigt nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge. So erstellt er eine für alle Beteiligten optimale, sichere und kostengünstige Lösung. [Quelle: Österreichische Notariatskammer, www.notar.at]